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Organberatung

Beratung zu Fragen der Corporate Governance; Anstellung und Bestellung.

Ein besonderer Fokus von Berner Fleck Wettich liegt auf der persönlichen Beratung von Gesellschaftsorganen (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) und dem einzelnen Organmitglied u.a. zu Fragen der Corporate Governance (einschließlich Corporate Governance Kodex und Nachhaltigkeitsthemen), zu Sitzungen und Beschlussfassungen, bei der Bestellung und Abberufung sowie zu Anstellungsverträgen (einschließlich Vergütung) und Aufhebungsvereinbarungen.

 

Vermeidung einer persönlichen Haftung.

Geschäftsführer und Vorstände sowie Aufsichtsräte beraten wir des Weiteren zu den ihnen obliegenden, stetig zunehmenden Sorgfaltspflichten sowie bei Fragen der persönlichen Haftung und der D&O-Versicherung. Ein wichtiger Bereich ist hierbei die präventive Beratung und Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen sowie der internen Organisation und Kompetenzen von Unternehmensleitung und -kontrolle. Dies betrifft insbesondere die Einführung und Überwachung eines effizienten Compliance-Systems. Wir führen hierzu regelmäßig Schulungen für Organmitglieder in Unternehmen durch. Ebenso beraten wir Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat anlassbezogen im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und der weiteren gesellschaftsrechtlichen Anforderungen bei konkreten Entscheidungen und Maßnahmen.

 

Compliance

Unsere Mandanten unterstützen wir bei der Entwicklung und Implementierung von gesellschaftsinternen und konzern­weiten Compliance-Programmen. Zusammen mit den Kollegen aus unserem bewährten Netzwerk bieten wir eine umfassende Compliance-Expertise an, die neben der Erfüllung der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen u.a. die Vermeidung von Bestechung und Korruption sowie die Einhaltung der Kartellgesetze, des Datenschutzes und des Umweltschutzes sicherstellt.

 

Schadensersatzansprüche; D&O.

Für Gesellschaften, Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichts- und Beiräte sind wir persönlicher Ansprechpartner bei Fragen der persönlichen Inanspruchnahme von Organmitgliedern. Dies umfasst sowohl die Prüfung und Begutachtung etwaiger Schadensersatzansprüche (insbesondere gemäß §§ 93 AktG, 43 GmbHG) als auch deren außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung durch die Gesellschaft bzw. die Verteidigung des Organmitglieds hiergegen.

Besondere Expertise haben wir im Umgang mit den Besonderheiten einer etwaigen D&O-Versicherung und deren Auswirkungen auf die Geltendmachung bzw. Verteidigung gegen Organhaftungsansprüche, aber auch vorbeugend in der laufenden Beratung von Vorständen und Geschäftsführern sowie Aufsichts- und Beiräten zu den wesentlichen Parametern einer guten D&O-Police.