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Konzernrecht

Wir beraten Konzerne sowohl laufend gesellschaftsrechtlich als auch anlassbezogen insbesondere zu spezifisch konzernrechtlichen Fragestellungen. Dies betrifft u.a. die Beratung zur Implementierung konzernrechtlicher Strukturen, zu konzernweiten Maßnahmen und Richtlinien, zu der Leitungsmacht und Verantwortlichkeit von Vorstand bzw. Geschäftsführung (und Aufsichtsrat) des herrschenden und des abhängigen Unternehmens sowie zu Weisungen der Konzernobergesellschaft an Tochtergesellschaften, aber auch bei Streitigkeiten mit Minderheitsgesellschaftern.