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Kapital- und Personengesellschaftsrecht

Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung.

Wir sind dauerhafter Ansprechpartner für Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Die Beratung umfasst alle Lebenszyklen einer Gesellschaft und die sich im jeweiligen Stadium ergebenden spezifischen Fragestellungen.

Wir begleiten Gesellschaften u.a. bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung innergesellschaftlicher Strukturen (Wahl der geeigneten Rechtsform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen) sowie bei Veränderungen der Gesellschafter- und Aktionärsstruktur. Börsennotierte und nichtbörsennotierte Gesellschaften unterstützen wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

Des Weiteren erstellen wir Gutachten zu spezifischen Fragestellungen, insbesondere im GmbH- und Aktienrecht.

 

Beratung von Gesellschaftern und Aktionären.

Gesellschafter und Aktionäre beraten wir hinsichtlich ihrer Beteiligungen, Rechte und Ansprüche gegenüber Gesellschaft und Mitgesellschaftern. Neben der dauerhaften Begleitung haben wir große Erfahrung auch der anlassbezogene Beratung etwa zu streitigen Gesellschafter- und Hauptversammlungen, zu Informationsansprüchen, Kompetenzstreitigkeiten oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft.